Elektroinstallationskontrolle

Elektrische Installationen müssen regelmässig kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen.

Ihre Pflichten als Eigentümer

Seit dem Inkrafttreten der revidierten Niederspannungsinstallationsverordnung am 1. Januar 2002 sind Sie als Eigentümer selber für die Sicherheit und Überprüfung Ihrer elektrischen Installationen verantwortlich. Im Interesse der Sicherheit wird gesetzlich vorgegeben, dass diese Installationen periodisch kontrolliert werden müssen. Der Zweck dieser Kontrolle besteht darin, den Stand der Technik zu prüfen, Mängel rechtzeitig zu erkennen, Sicherheit zu gewährleisten sowie Personen und Sachen zu schützen.

Je nach Art der Installation sind verschiedene Kontrollperioden (1, 3, 5, 10 oder 20 Jahre) vorgeschrieben.

Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden. Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch das EWU mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.

Die Kontrolle Ihrer Installationen muss durch einen unabhängigen Kontrolleur erfolgen. Sind die Installationen mängelfrei, stellt der Kontrolleur den entsprechenden Sicherheitsnachweis aus. Die Kosten der Kontrolle gehen zu Lasten des Eigentümers.

Das EWU ist verpflichtet Stichprobenkontrollen vorzunehmen. Die Kosten dieser Nachkontrolle werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt, falls Mängel vorhanden sind.

Verzeichnis der Kontrollberechtigten